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zum verein

was wir wollen, wie wir’s machen

Die “raucherei e.V. – Verein zur Erhaltung der Rauchkultur in Hamburg und zur Förderung gegenseitiger Toleranz e.V.” wurde am 18. September 2007 gegründet und ist unter der Registernummer VR 19622 beim Registergericht des Hamburger Amtsgerichtes eingetragen.

Der Verein hat es sich zum Ziel gesetzt, Rauchern und Nichtrauchern gleichermaßen mit Vergnügen, entspannt und einander freundlich zugetan einen gemeinsamen Raum zu schaffen. Es geht aber bei weitem nicht nur ums Rauchen: In der “raucherei e.V.” sind alle willkommen – ob alt oder jung (eine Mitgliedschaft ist ab 18 möglich), homo oder hetero, Nachbar oder Tourist. Mit Veranstaltungen im eigenen Vereinsheim wie zum Beispiel Spendenparties zugunsten der Aidshilfe Hamburg (zuletzt am 23. Dezember 2011) oder dem Engagement für “VIVA CON AGUA” (im Rahmen der “Wassernacht 2009”) wirbt der Verein gezielt für mehr Toleranz und Nähe und schafft neue Begegnungsmöglichkeiten: Nicht lang schnacken – machen! Musik und Kultur spielen dabei als verbindende Elemente eine große Rolle: Die “parallelwelt” steht auch (und vor allem Nachwuchs-) Künstlern zur Verfügung und bietet eine unkomplizierte Plattform für einen Auftritt vor einem netten, offenen und dankbaren Publikum.

Eine Mitgliedschaft (Jahresbeitrag: 6,00 Euro sowie eine einmalige Aufnahmegebühr von 5,00 Euro für den Ausweis) lohnt sich nicht nur wegen der schicken Clubkarte: Bei Kulturveranstaltungen wie zum Beispiel dem Gastspiel des THALIA-Theaters im Rahmen der Hamburger Lessingtage oder Auftritten lokaler Musiker im Vereinsheim “parallelwelt” ist für Mitglieder in der Regel der Eintritt frei; zudem können Mitglieder des Vereins die Räumlichkeiten und den unkomplizierten Service “parallelwelt” auch günstig für ihre privaten Feiern buchen.

Derzeit hat der Verein 2203 Mitglieder (Stand: 13. Mai 2012), deren gemeinsamer Treffpunkt das Vereinsheim “parallelwelt” in der Präsident-Krahn-Straße 24 in Hamburg-Altona ist (geöffnet mi.-sa. sowie jeden ersten Dienstag im Monat jeweils ab 19h). Weitere Fragen beantworten wir gern unter raucherei@gmx.de. Aufnahmeanträge sind auf dieser Website (Button rechts auf der Startseite), im Vereinsheim “parallelwelt” sowie unter unserer Mailadresse raucherei@gmx.de erhältlich. Wir freuen uns immer über neue Mitglieder!

Unsere Vereinssatzung findest Du hier:

Satzung des Vereins „Raucherei – Verein zur Erhaltung der Rauchkultur in Hamburg und zur Förderung gegenseitiger Toleranz“

§1 Name und Sitz

  1. Der am 18. September 2007 in Hamburg gegründete Verein führt den Namen „Raucherei – Verein zur Erhaltung der Rauchkultur in Hamburg und zur Förderung gegenseitiger Toleranz“.
  2. Der Sitz des Vereins ist Präsident-Krahn-Str. 24, 22765 Hamburg.
  3. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg eingetragen werden und den Zusatz „e.V.“ führen.

§2 Zweck des Vereins

  1. Der Verein verfolgt den Zweck, die Rauchkultur sowie den gemeinsamen Genuss von Tabakwaren zu fördern. Deshalb ist es gleichfalls Zweck des Vereins, die gegenseitige Toleranz von Rauchern und Nichtrauchern sowie die Rücksichtnahme von Rauchern auf Nichtraucher dadurch zu fördern.
  2. Der Verein ist bestrebt, im Wesentlichen gemeinnützige Zwecke zu verfolgen.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen/Vergütungen begünstigt werden.

§3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann nur werden, wer volljährig ist, d.h. im Zeitpunkt der Antragstellung auf Mitgliedschaft das 18. Lebensjahr vollendet hat.
  2. Der Vorstand des Vereins kann außerordentliche Mitgliedschaften sowie Ehrenmitgliedschaften verleihen an Personen, die sich dem Vereinszweck im besonderen Maße verschrieben haben. Ehrenmitgliedschaften sind kostenlos. Wirbt oder empfiehlt ein Ehrenmitglied ein weiteres Mitglied, so ist diese Mitgliedschaft ebenfalls kostenlos. Gründungsmitglieder sind automatisch Ehrenmitglieder.
  3. Der Aufnahmeantrag zum Erwerb der Mitgliedschaft muss schriftlich an den Vorstand des Vereins gerichtet werden. Zudem muss der Antragsteller auf eine Mitgliedschaft von einem bereits dem Verein angehörigen Mitglied empfohlen werden. Auf dem Antragsformular ist der vollständige Name des empfehlenden Mitgliedes anzugeben.
  4. Über die Aufnahme und den Erwerb der Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Soweit ein Antrag abgelehnt wird, muss der Antragsteller hierüber schriftlich informiert werden. Die Mitgliedschaft im Verein endet mit dem Tod des Mitglieds, durch den Austritt des Mitglieds oder durch den Ausschluss aus dem Verein. Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen.
  5. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn das Mitglied gegen die Interessen des Vereins oder den in §2 normierten Vereinszweck verstoßen hat. Weiterhin ist ein Ausschluss möglich, wenn das Mitglied auch nach zweimaliger erfolgloser schriftlicher Mahnung den Mitgliedsbeitrag sowie die einmalig anfallende Aufnahmegebühr nicht gezahlt hat. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Soweit dies für den Verein zumutbar ist, wird der Verein dem Mitglied vor Ausschluss rechtliches Gehör gewähren. Der Ausschluss wird dem Mitglied schriftlich mitgeteilt.

§4 Mitgliedsbeitrag

  1. Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge in Höhe von 6,00 Euro pro Jahr sowie eine einmalige Aufnahmegebühr von 5,00 Euro pro Mitglied. Die Mitgliedschaft beginnt jeweils rückwirkend zum Monatsersten des laufenden Monats, in dem der Aufnahmeantrag gestellt wird. Die einmalige Aufnahmegebühr sowie der anteilige Mitgliedsbeitrag für das erste Kalenderjahr (€ 0,50 pro verbleibenden Monat des laufenden Kalenderjahres) werden bei Aufnahme in den Verein fällig. Im folgenden Kalenderjahr wird jeweils im Januar der volle Mitgliedsbeitrag von 6,00 Euro pro Jahr fällig.
  2. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen kann bei Bedarf von der Mitgliederversammlung auch hinsichtlich ihrer Fälligkeit neu festgelegt werden.

§5 Geschäftsjahr

  1. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§6 Organe des Vereins

  1. Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung sowie der Vorstand.

§7 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Verein.
  2. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal im Jahr abzuhalten. Die Einladung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung mindestens vierzehn Tage vor der Versammlung durch Aushang im Vereinsheim. Der Vorstand kann außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen, wenn mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder dies verlangen. Auch die Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt durch Aushang im Vereinsheim.
  3. Jedem Mitglied steht eine Stimme zu. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.
  4. Jedes Mitglied kann bis zehn Tage vor der Mitgliederversammlung Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung schriftlich beim Vorstand einreichen. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Protokollführer zu unterzeichnen und von der nächsten Mitgliederversammlung zu genehmigen ist.

§8 Vorstand

  1. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
  2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist laut §26 BGB einzelvertretungsberechtigt. Der Vorstand kann zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben sAusschüsse einrichten, die ihn unterstützen und beraten.
  3. Die Amtszeit des Vorstandes ist unbegrenzt bis zu Neuwahlen.

§9 Kassenprüfung

  1. Die ordnungsgemäße Buch- und Kassenführung des Vereins wird regelmäßig durch zwei gewählte Kassenprüfer geprüft. Diese erstatten in der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht.

§10 Auflösung des Vereins

  1. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Hamburger Stiftung phönikks, die sich die außerklinische Betreuung von jungen Krebspatienten zur Aufgabe gemacht hat.